Baufertigstellungsmeldung
Der Bauherr muss der Behörde die Fertigstellung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben innerhalb von zwei Wochen schriftlich melden. Der Fertigstellungsmeldung müssen insbesondere die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise angeschlossen werden.
Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind und deren Fertigstellung meldepflichtig ist, dürfen erst ab Vorliegen der Meldung einschließlich allenfalls der Behörde vorzulegender Befunde bzw. Nachweise benutzt werden.
Online-Baufertigstellungsmeldung
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