Bauantrag

Im Baugesetz sind diverse Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Errichtung bzw. wesentliche Änderung von Gebäuden, aufgezählt. Um eine Baubewilligung dafür zu erhalten, muss bei der Baubehörde ein formfreier Bauantrag eingebracht werden. Dieser Antrag muss Art, Lage, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens angeben.

Benötigte Dokumente

  • Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers
  • zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderliche Pläne, Berechnungen und Beschreibungen
  • Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche

Die Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sind in mindestens einfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Erledigung des Bauantrages erfolgt mittels Bescheid.

Nach § 28 Abs 1 Vlbg BauG hat die Behörde über den Bauantrag ehestens zu entscheiden. Gemäß § 73 AVG aber spätestens sechs Monate nach deren Einlangen.

Fertigstellung eines Bauvorhabens

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