Bauanzeige

Eine Bauanzeige zu den im Gesetz aufgezählten Bauvorhaben (zum Beispiel der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen) muss bei der Baubehörde schriftlich eingebracht werden. Sie ist formfrei und gibt Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens an.

Benötigte Dokumente

  • Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Grundeigentümers
  • zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderliche Pläne, Berechnungen und Beschreibungen in mindestens einfacher Ausfertigung
  • Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das anzeigepflichtige Bauvorhaben mit schriftlichem Freigabebescheid freigegeben. Das Bauanzeigeverfahren erfolgt ohne die Mitwirkung von Nachbarn.

Nach § 33 Abs 4 Vlbg BauG sind Bescheide 6 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen für die Bauanzeige zu erlassen. 

 

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