Gebrauchserlaubnis Gemeindestraßen
Gebrauchs-Erlaubnis für Gemeindestraßen
Sie brauchen für das Verlegen von Leitungen für Gas, Wasser oder Strom auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Straßen, Plätze, Gehsteige, Wege) die Zustimmung des Bauhofs der Stadt Feldkirch. Danach brauchen Sie noch eine Bewilligung von der Stadtpolizei Feldkirch. Wenn der Straßenerhalter zustimmt, darf man die Straße benutzen. Man nennt das auch Gebrauchserlaubnis.
Diese Erlaubnis legt die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen fest. Die Bauleitung muss den Antrag für die Erlaubnis ein bis zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten stellen.
Gebrauchs-Erlaubnis für Landesstraßen
Wenn die Arbeiten an einer Landesstraße stattfinden, müssen Sie den Antrag beim Land Vorarlberg einreichen.
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- Datei:Antrag Benützung für verkehrsfremde Zwecke(53 KB)
- Datei:Verpflichtungserklärung Straßenaufgrabung(1 MB)