Ehefähigkeitszeugnis

Sie heiraten im Ausland und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

Wenn ein Österreicher/eine Österreicherin im Ausland heiratet, verlangt das ausländische Standesamt oftmals ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden Verlobten keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe im Ausland nach österreichischem Recht geschlossen werden kann. Der Antrag zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann unabhängig vom Wohnsitz im In- oder Ausland (bei der grundsätzlich beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen) bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.

Benötigte Dokumente

Es werden für das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel dieselben Dokumente von beiden Verlobten benötigt, die für eine Eheschließung in Österreich vorzulegen sind. Beachten Sie dazu die Informationen im Downloadbereich. Welche Dokument Sie im Ausland für die Eheschließung tatsächlich benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Staates. Informationen dazu kann Ihnen eventuell auch die zuständige Österreichische Botschaft erteilen.

Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch über das Heiratsstandesamt im Ausland gestellt werden.

Terminvereinbarung

Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung.

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