Baugrundlagenbestimmung

Sie möchten ein Gebäude bauen oder wesentliche Änderungen an einem Gebäude machen? Dann empfiehlt die Stadt, einen Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen. 

Was ist eine Baugrundlagenbestimmung?

Mit einer Baugrundlagenbestimmung gibt Ihnen die Abteilung Stadtplanung Auskunft über unterschiedliche Dinge, die Sie bei Ihrem Bau-Vorhaben beachten müssen.
Zum Beispiel:

  • Maß der baulichen Nutzung (Baunutzungszahl und Geschosszahl).
  • Kanal-Anschluss (Misch-System oder Trenn-System)
  • Straßenabstand, der einzuhalten ist
  • weitere Auflagen oder Erschwernisse von anderen Behörden (Gefahrenzonen oder Denkmalschutz)

Durch eine Baugrundlagenbestimmung können Sie all diese Auskünfte schon in Ihren Planungen berücksichtigen. So erreichen Sie bessere Planungs-Ergebnisse.

Der Antrag auf Baugrundlagenbestimmung ist grundsätzlich freiwillig, außer

  • das Bau-Vorhaben hat eine Gesamtgeschossfläche von mehr als 600 Quadratmetern,
  • das Bau-Vorhaben ist auf einem Grundstück entlang der Landes-Straßen L190, L 191, L60 oder
  • das Bau-Vorhaben liegt auf einem Grundstück im Bereich des Gefahranzonenplans der Nafla.

In diesen drei Fällen müssen Sie einen Antrag auf Baugrundlagenbestimmung stellen (Baugrundlagenbestimmung-Verordnung). 

Die Ausstellung einer Baugrundlagenbestimmung kostet 43,95 Euro.

Schicken Sie folgende Unterlagen an stadtplanung@feldkirch.at

  • ausgefüllter Antrag auf Baugrundlagenbestimmung
  • Lageplan des Grundstücks

 

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