Bebauungs-Pläne
Die Stadtvertretung kann so genannte Bebauungs-Pläne beschließen. Ein Bebauungs-Plan kann für das gesamte Stadtgebiet oder für einzelne Teilbereiche beschlossen werden.
Was ist ein Bebauungs-Plan?
Ein Bebauungs-Plan ist eine Verordnung. Er regelt, wie bestimmte Grundstücke bebaut werden dürfen. Die Grundlage eines Bebauungs-Plans ist der Flächenwidmungsplan. Ein Bebauungs-Plan kann zum Beispiel festgelegen:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Art der Bebauung
- Anteil an Wohnungsflächen
- äußere Gestaltung der Bauwerke
- Höhe der Bauwerke
- Baugrenzen
- Baulinien
- Mindest- oder Höchstzahl von Einstell- und Abstellplätzen für Bauwerke
In Feldkirch sind acht Bebauungs-Pläne verordnet.
- Bebauungsplan Kapellenweg | Riedteilweg (2023)
- Bebauungsplan Innenstadt Feldkirch (2023)
- Bebauungsplan Bahnhofsbezirk Feldkirch (2017)
- Bebauungsplan Wichnergasse II (1996 in der Fassung von 2000)
- Bebauungsplan Langenfurch (1990)
- Bebauungsplan Ketschelen (1986)
- Bebauungsplan Susergasse (1986)
- Bebauungsplan Drevesstraße (1968)