Meldewesen

Wann muss man sich anmelden/ummelden?

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von drei Werktagen melden. Zuständige Behörde in Feldkirch ist das Amt der Stadt Feldkirch, Bürgerservice, in der Schmiedgasse 1.

Abmeldung

Ziehen Sie innerhalb von Österreich um, wird die Abmeldung vom früheren Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Meldebehörde am neuen Wohnort durchgeführt. Eine Abmeldung ist dann notwendig, wenn der neue Wohnsitz im Ausland oder noch unbekannt ist. Erforderlich dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Welche Unterlagen braucht man, um sich anzumelden bzw. umzumelden?

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftnehmers und des Unterkunftgebers
  • amtlicher Lichtbildausweis

Meldezettel

Willkommenspaket

Neuzugezogene erhalten ein Willkommenspaket der Stadt Feldkirch mit Informationen, diversen Broschüren und einem Gutscheinheft.

Kosten

Anlässlich der An-, Um- und Abmeldung sind keine Gebühren zu entrichten.

Weitere Informationen:

Umzug Meldeangelegenheiten

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