Strafregisterbescheinigung

Informationen zur Strafregister-Bescheinigung

Die Strafregister-Bescheinigung zeigt, welche Verurteilungen eine Person im Strafregister hat. Eine Strafregister-Bescheinigung kann auch angeben, dass es keine Verurteilungen gibt. Sie oder eine bevollmächtigte Person können einen Antrag auf Bescheinigung stellen. Die Strafregister-Bescheinigung können Sie in jeder Vorarlberger Gemeinde, mit der kartenbasierter Bürger-Karte, ID Austria oder EU-Login online anfordern.

Für das Feststellen der Identität müssen Sie entweder bei der Antrag-Stellung oder beim Abholen der Bescheinigung persönlich ins Rathaus kommen. Bei einem Antrag über die kartenbasierte Bürger-Karte, ID Austria oder EU-Login ist das nicht notwendig.

Für die Strafregister-Bescheinigung brauchen Sie:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass)
  • bei Antrag-Stellung oder Abholen durch eine dritte Person: eine Vollmacht

Die Vollmacht kann formlos sein.

Für folgende Strafregister-Bescheinigungen brauchen Sie noch zusätzlich eine unterschriebene Bestätigung Ihres/Ihrer Dienstgeber:in.

  • Strafregister-Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
  • Strafregister-Beschenigung Pflege und Betreuung
  • Strafregister-Bescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen

Kosten für eine Strafregister-Bescheinigung

  • zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (zum Beispiel Arbeitgeber:in oder Behörde): 16,40 Euro 
  • zur Vorlage bei ehrenamtlicher Tätigkeit: 2,10 Euro
  • ohne Information für einen Verwendungs-Zweck: 30,70 Euro 

Die Gebühren müssen Sie gleich im Rathaus bezahlen.

 

 

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