Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es soll so weit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe für Pflegebedürftige sichern. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Alle Pflegegeldanträge werden vom Bund bearbeitet. Für Pflegegeldanträge ist die Stelle zuständig, die die Pension ausbezahlt. Die Antragsformulare können im Bürgerservice des Feldkircher Rathauses abgeholt oder online abgerufen werden:
Antragsformulare Pflegegeld

Hinweis: Der Zuschuss zum Pflegegeld (ab Pflegestufe 5) wird vom Land gewährt, wenn die Pflege zu Hause erfolgt und es sich dabei nicht um eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung handelt. Die Antragsformulare können im Bürgerservice des Feldkircher Rathauses abgeholt oder online abgerufen werden:
Pflegegeld Zuschuss bei ambulanter Pflege

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