Parkkarte

Parkkarten für Anwohner und Unternehmer sowie für pauschaliertes Parken in der Feldkircher Innenstadt können beim Bürgerservice im Rathaus Feldkirch oder mit untenstehendem Online-Formular beantragt werden.

Wichtig: Die KFZ-Zulassung muss bei der Antragsstellung bzw. bei Online-Beantragung bei der Abholung der Parkkarte im Rathaus Bürgerservice vorgelegt werden. 

Anwohner- und Unternehmerparkkarte

Personen, die den Hauptwohnsitz in der Gebührenzone 1 und 2 haben, können eine Jahresparkkarte für Anwohner erwerben. Um die Unternehmerparkkarte beantragen zu können, muss der Antragsteller in der Anwohnerzone seinen Firmenstandort haben. Das Fahrzeug muss auf das Unternehmen angemeldet sein.

Pauschaliertes Parken bzw. Dauerparkkarte

Der Erwerb einer Dauerparkkarte ist unabhängig vom Wohnsitz und wird dem Fahrzeuginhaber für die Dauer von wahlweise einem, drei, sechs oder zwölf Monaten ausgestellt. Die Dauerparkkarte ist nicht übertragbar und nur für das Fahrzeug gültig, dessen KFZ-Zulassung bei der Antragstellung vorgelegt wird.

Jahresparkkarten

  • Anwohner-Parkkarte: € 200,00
  • Unternehmer-Parkkarte: € 300,00

Pauschaliertes Parken

  • Dauerparkkarte für einen Monat: € 44,00
  • Dauerparkkarte für ein Vierteljahr: € 123,00
  • Dauerparkkarte für ein Halbjahr: € 234,00
  • Dauerparkkarte für ein Jahr: € 449,00

Die Parkkarten müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Sie berechtigen zum Abstellen des Fahrzeugs auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen laut der Parkabgabeverordnung der Stadt Feldkirch. Im Downloadbereich ist der Übersichtsplan der Parkplätze ersichtlich.

Online-Formular Zur Parkabgabeverordnung

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