Meldeauskunft, Meldebestätigung

Meldeauskünfte und Meldebestätigungen können bei jeder beliebigen Meldebehörde in Österreich eingeholt werden.

Der Antrag für eine Meldeauskunft kann durch persönliches Erscheinen am Schalter, schriftlich und auch per Fax, E-Mail oder einen Boten gestellt werden. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

Der Antrag für eine Meldebestätigung kann durch persönliches Erscheinen am Schalter mit einem Lichtbildausweis oder durch einen Boten mit dem Lichtbildausweis des Antragstellers und einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

Weitere Informationen zum Meldewesen

bmi.gv.at help.gv.at

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