Geburtsurkunde

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Um Verzögerungen bei der Ausstellung der Geburtsurkunden zu verhindern, empfehlen wir Fragen hinsichtlich der erforderlichen Dokumente der Eltern, Vornamen und Familiennamen der Kinder, Vaterschaftsanerkennungen, Obsorgeerklärungen etc. frühzeitig vor der Geburt mit dem Standesamt zu klären.

Nicht verheiratete Eltern müssen zur Anerkennung der Vaterschaft, Zustimmung zur Anerkennung durch die Mutter und Erklärung der gemeinsamen Obsorge persönlich zum Standesamt kommen.

Da aufgrund der Beurkundung durch das Standesamt auch das Meldeamt (bei Wohnsitz in Österreich), Krankenkasse (E-Card) und Finanzamt (Familienbeihilfe) verständigt werden, wird eine Erledigung in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Geburt empfohlen.

Die erste Geburtsurkunde und der erste Staatsbürgerschaftsnachweis werden gebührenfrei ausgestellt.

Zur Verhinderung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
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