Sterbefälle

Das Standesamt Feldkirch ist für die Sterbefälle des Gemeindegebietes Feldkirch und Göfis zuständig. Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen und Dokumente erforderlich:

Wenn der/die Verstorbene ledig war

  • Geburtsurkunde* des/der Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
  • gegebenenfalls Nachweis über akademische Grade
  • Wohnsitzbestätigung* des/der Verstorbenen, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war

Wenn der/die Verstorbene verheiratet war

  • zusätzlich eine Heiratsurkunde*

Wenn der/die Verstorbene verwitwet oder geschieden war

  • zusätzlich Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde*, Scheidungsurteil* mit Rechtskraftvermerk, evtl. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles)

*Bei nicht deutschsprachigen oder internationalen Dokumenten Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich, allenfalls diplomatische Beglaubigung oder Apostille.

Beerdigung außerhalb von Vorarlberg

Wenn der/die Verstorbene nicht in Vorarlberg beerdigt wird, sondern in einem anderen Bundesland bzw. in einem anderen Land, ist die Ausstellung eines Leichenpasses zwingend erforderlich. Zuständig ist der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft.

Dokumente

Die Todesanzeige und die Besorgungen einer eventuell notwendigen Überführungsgenehmigung/eines Leichenpasses erfolgen durch das beauftragte Bestattungsunternehmen. Sie können die benötigten Dokumente direkt beim Bestattungsunternehmen abgeben. Sämtliche Originaldokumente erhalten Sie selbstverständlich wieder vom Bestattungsunternehmen zurück.

Gebühren

  • Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe pro Sterbeurkunde: € 9,30 
  • evtl. zusätzliche Kosten für Nachstempel (für in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente - insbesondere ausländische Dokumente)
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