Die Stadtpolizei ist ein Wach-Körper. Sie sorgen für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Die Stadtpolizei führt das Sicherheitspolizei-Gesetz aus. Die Tätigkeiten des Gesetzes dienen der Unterdrückung und Vorbeugung.

Die Angestellten der Stadtpolizei Feldkirch sind dabei den anderen Einrichtungen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gleichgestellt (zum Beispiel Bundespolizei). Sie üben deshalb auch die gleichen Aufgaben aus.

Zu den Aufgaben des Sicherheitspolizei-Gesetzes zählen zum Beispiel:

  • Streifendienst und Überwachungsdienst
  • Pflicht zur ersten allgemeinen Hilfeleistung
  • Abweisen von Gefahren (mit den Berechtigungen des Sicherheitspolizeigesetzes)
  • Ermittlungsdienst und Erkennungsdienst 
  • Schlichten von Streit
  • Überwachen des Verkehrs bei Schwerpunkt- und Routine-Kontrollen
  • Schulverkehrserziehung
  • Vorbereiten von Volksschüler:innen auf die Fahrrad-Prüfung
  • Ordnungsdienste bei Sportanlässen und Veranstaltungen
  • Strafrechtspflege (zum Beispiel Diebstähle, Körperverletzungen und gefährliche Drohungen)
  • Strafen von Verwaltungsübertretungen (zum Beispiel Sperrstunden-Überschreitungen, Lärmstörung und Melderechtsverletzungen)

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