Sie möchten ein Haus bauen oder Änderungen an einem bestehenden Gebäude machen? Dann brauchen Sie eine Bau-Bewilligung der Stadt Feldkirch. Die Bau-Bewilligung nennt man auch Bau-Antrag. Für den Bau-Antrag ist es notwendig, Angaben zur Art, Lage, Größe und geplanten Verwendungszweck des Bauvorhabens zu machen. 

Die Stadt Feldkirch entscheidet so schnell wie möglich über den Bau-Antrag – spätestens aber nach 6 Monaten. Nach Prüfen aller Unterlagen bekommen Sie einen Bescheid von der Stadt Feldkirch. Bei einem positiven Bescheid können Sie mit Ihrem Bau-Projekt starten. 

Beim Bau-Antrag müssen Sie zwischen Neubau und Umbau/Zubau unterscheiden.

Neubau

Die Abteilung Baurecht bietet eine Vor-Prüfung Ihres Bau-Vorhabens an. Rufen Sie dazu gerne an (+43 5522 304-1444) oder senden Sie ein Mail an baueingabe@feldkirch.at. Die Mitarbeiter:innen geben Ihnen dann gerne Auskunft, welche Unterlagen Sie für Ihr Bau-Vorhaben brauchen.  

Alle finalen Unterlagen müssen Sie dann entweder per Post an das Bauamt Feldkirch (Schmiedgasse 1-3) oder per Mail an baueingabe@feldkirch.at senden.  

  • Checkliste
  • Baueingabe-Formular
  • AGWR Datenblatt Neuerrichtung
  • Eigentums-Nachweis am Bau-Grundstück oder die Zustimmung der Eigentümer:innen 
  • Pläne, Berechnungen und Beschreibungen, damit die Mitarbeiter:innen der Abteilung Baurecht das Bau-Vorhaben prüfen können  
  • Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Grundstücks mit einer öffentlichen Straße (zum Beispiel Dienstbarkeitsvertrag) 

Umbau, Zubau

Die Abteilung Baurecht bietet eine Vor-Prüfung Ihres Bau-Vorhabens an. Rufen Sie dazu gerne an (+43 5522 304-1444) oder senden Sie ein Mail an baueingabe@feldkirch.at. Die Mitarbeiter:innen geben Ihnen dann gerne Auskunft, welche Unterlagen Sie für Ihr Bau-Vorhaben brauchen.  

Alle finalen Unterlagen müssen Sie dann entweder per Post an das Bauamt Feldkirch (Schmiedgasse 1-3) oder per Mail an baueingabe@feldkirch.at senden.  

Ver- und Entsorgungs-Leitungen für Bau-Vorhaben

Ein Bau-Grundstück braucht folgende Dinge:

  • eine rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Straße und
  • eine Mindest-Erschließung mit Ver- und Entsorgungs-Leitungen

Wichtig ist eine sichere Abwasser-Beseitigung. In der Regel brauchen Sie dafür einen Anschluss an den Orts-Kanal. 

Auch die Lage und Anschluss-Möglichkeiten an die einzelnen Werk-Leitungen für folgendes ist von Bedeutung: 

  • Wasser
  • Strom
  • Gas 
  • Fernwärme
  • Telefon
  • Kabel-TV

Sprechen Sie rechtzeitig mit den Leitungs-Trägern, um zu klären, welche Anschluss-Möglichkeiten es gibt.

Sind durch einen Anschluss an Ver- und Entsorgungs-Leitungen fremde Grundstücke betroffen? Dann müssen Sie mit den betroffenen Grundeigentümer:innen rechtzeitig das Einvernehmen herstellen. Für Grabungs-Arbeiten auf Straßengrund brauchen Sie auch noch eine Zustimmung durch den zuständigen Straßenerhalter. Man nennt diese Zustimmung auch Gebrauchs-Erlaubnis.

Die Stadt Feldkirch ist Straßenerhalter für Gemeindestraßen. Das Land Vorarlberg ist für Landesstraßen Straßenerhalter. Sie sollten bereits beim Planen Ihres Bau-Vorhabens bei der zuständigen Dienststelle fragen, ob es Hindernisse für eine Zustimmung zu den Grabungs-Arbeiten auf Straßengrund gibt.

Kontakte 

Straßen-Erhaltung Gemeindestraßen

Abwasser-Beseitigung, Erschließungs-Fragen

Straßen-Erhaltung Bundes- und Landesstraßen

  • Amt der Vorarlberger Landesregierung - Straßenbau Feldkirch
  • Telefon: +43 5522 333-0

Wasser- und Strom-Versorgung

Gas-Versorgung

A1 Telekom Austria AG

Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG

Bau-Vorhaben abgeschlossen

Sie haben Ihr Bau-Vorhaben abgeschlossen? Dann melden Sie das innerhalb von 2 Wochen der Stadt Feldkirch mittels Online-Formular. In der Bau-Bewilligung angeführte Befunde und Nachweise müssen der Meldung beigelegt sei. Bewilligungspflichtige Bau-Vorhaben dürfen erst nach der Meldung der Bau-Fertigstellung benützt werden.