Bebauungs-Pläne
Die Stadtvertretung kann so genannte Bebauungs-Pläne beschließen. Ein Bebauungs-Plan kann für das gesamte Stadt-Gebiet oder für einzelne Teil-Bereiche beschlossen werden.
Ein Bebauungs-Plan ist eine Verordnung. Er regelt, wie bestimmte Grundstücke bebaut werden dürfen. Die Grundlage eines Bebauungs-Plans ist der Flächen-Widmungs-Plan. Ein Bebauungs-Plan kann zum Beispiel festlegen:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Art der Bebauung
- Anteil an Wohnungs-Flächen
- äußere Gestaltung der Bauwerke
- Höhe der Bauwerke
- Bau-Grenzen
- Bau-Linien
- Mindest- oder Höchst-Zahl von Einstell- und Abstell-Plätzen für Bauwerke
In Feldkirch sind 8 Bebauungs-Pläne verordnet.