Verdienste um die Stadt Feldkirch Ehrungen und Auszeichnungen
Voraussetzungen
Nach den Richtlinien der Feldkircher Stadtvertretung vom 21.12.1993, in der Fassung des Stadtvertretungsbeschlusses vom 15.11.1994, betreffend Ehrungen und die Verleihung von Ehrenzeichen gemäß § 9 Gemeindegesetz müssen für die einzelnen Arten der Ehrungen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Feldkirch:
hervorragende Verdienste um die Stadt Feldkirch, oder bedeutende Förderung des Ansehens der Stadt Feldkirch
- Verleihung des Ehrenrings der Stadt Feldkirch:
besondere Verdienste um die Stadt Feldkirch, oder besondere Förderung des Ansehens der Stadt Feldkirch
- Verleihung des Verdienstzeichens der Stadt Feldkirch:
besondere Verdienste in einzelnen Bereichen der in der Stadt Feldkirch verkörperten Gemeinschaft oder besondere Verdienste auf einzelnen Sachgebieten