Stadtrat

Stadtrat in Feldkirch

Der Stadtrat hat die sogenannte "General-Kompetenz". Für alle im Gemeinde-Gesetz nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde (zum Beispiel der Stadtvertretung) zugeordneten Aufgaben, ist der Stadtrat verantwortlich. (Paragraph 60 Gemeinde-Gesetz)

Beispiele für Aufgaben:

  • Grundstücksteilungen
  • Kündigungen von Gemeindeangestellten
  • Mietverträge (bis zu fünf Jahre)

Die Mitglieder des Stadtrats müssen Mitglieder der Stadtvertretung sein. Sie werden von der Stadtvertretung einzeln auf die Funktions-Dauer der Stadtvertretung (fünf Jahre) mit Stimmzettel gewählt. Die Stellen im Stadtrat werden nach dem Ergebnis der Gemeindevertretungswahl auf die einzelnen Parteien aufgeteilt.

Aufteilung nach dem Ergebnis der Wahl 2020

  • Bürgermeister Wolfgang Matt – Feldkircher Volkspartei: 4 Mandate
  • Die Grünen - Feldkirch blüht: 2 Mandate
  • Liste Daniel Allgäuer – Freiheitliche Feldkirch und Parteifreie: 2 Mandate
  • NEOS Feldkirch: 1 Mandat
  • SPÖ Feldkirch – Sozialdemokratie für Feldkirch: 0 Mandate
  • WIR - Plattform für Familien und Kinderschutz: 0 Mandate

Stadtrats-Sitzungen

Der Feldkircher Stadtrat trifft sich ungefähr 25 Mal im Jahr. In den nichtöffentlichen Treffen beraten und entscheiden die Mitglieder über Anträge. Die verantwortlichen Abteilungen der Stadt bereiten die Anträge für die Sitzungen vor. Nach der Beratung durch den Stadtrat kümmern sich die Abteilungen um die weitere Bearbeitung der Anträge.