Stadtrat Politik in Feldkirch

Die Mitglieder des Stadtrats müssen Stadtvertreter sein. Sie werden von der Stadtvertretung einzeln auf die Funktionsdauer der Stadtvertretung durch Stimmzettel gewählt. Die zu besetzenden Stellen im Stadtrat werden nach dem Ergebnis der letzten Gemeindevertretungswahl auf die einzelnen Parteien aufgeteilt.

Dem Stadtrat obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 17 Gemeindegesetz) fallenden Angelegenheiten, soweit diese nach dem Gemeindegesetz oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind. Der Stadtrat hat somit die sogenannte Generalkompetenz.

Stadtratssitzungen

Der Feldkircher Stadtrat trifft sich ungefähr 25 Mal im Jahr zu einer Stadtratssitzung, um über die vorliegenden Anträge zu beraten und zu beschließen. Von den sachlich zuständigen Abteilungen und Betrieben werden die Entscheidungsgrundlagen schriftlich zusammengestellt und über eine zentrale Stelle dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach erfolgter Behandlung im Stadtrat werden die Akten an die zuständigen Abteilungen bzw. Betriebe zur weiteren Bearbeitung bzw. Erledigung retourniert.