Notwendige Dokumente
Welche Dokumente Sie für den Staatsbürgerschafts-Nachweis brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Rufen Sie deshalb vorher in der Staatsbürgerschafts-Stelle an (+43 5522 304-1244 oder +43 5522 304-1245). Die angeführten Dokumente sind allgemeine Informationen:
- Geburts-Urkunde der Antragstellerin/des Antragstellers*
- Heirats-Urkunde der Eltern der Antragstellerin/des Antragstellers*
- Staatsbürgerschafts-Nachweise (vielleicht Heimat-Scheine) des Vaters und der Mutter der Antragstellerin/des Antragstellers (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)*
- Heirats-Urkunden aller Ehen der Antragstellerin/des Antragstellers
*Sie sind österreichische:r Staatsbürger:in? Dann sind Ihre Daten im Zentralen Personenstands-Register elektronisch erfasst. Sie brauchen in diesem Fall nur noch einen Lichtbild-Ausweis.
Sie haben eine ausländische Urkunde in fremder Sprache? Dann brauchen Sie entweder eine internationale Ausfertigung oder eine Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers/Übersetzers. Urkunden aus dem Ausland brauchen eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille (ausgenommen sind Staaten mit entsprechenden Abkommen über eine Befreiung der Beglaubigungen, z.B. EU-Staaten).
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille bestätigt folgendes:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat,
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist
Was ist eine diplomatische Beglaubigung?
Diplomatische Beglaubigung wird auch Legalisation genannt. Die Legalisation ist nur zwischen Staaten erforderlich, die kein Staatsabkommen über den untereinander stattfindenden Rechtsverkehr mit Urkunden getroffen haben.
Eine diplomatische Beglaubigung bestätigt folgendes:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat,
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist