Kanalisations-Beitrag
Die Vorarlberger Landesregierung hat ein Kanalisations-Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist das Schaffen und Erhalten einer sauberen Umwelt. Jede Gemeinde muss darum eine öffentliche Abwasser-Beseitigungs-Anlage haben. Die Anlage muss die hygienischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen.
Die Gemeinden dürfen dafür einen Kanalisations-Beitrag von allen Bürger:innen verlangen.
Die Abteilung Abgabenverwaltung schreibt die Gebühr für die Kanalisation für das bewilligte Bau-Vorhaben 12 Monate nach Bau-Beginn vor. Die Verordnung über den Beitragssatz legt fest, wie viel jede und jeder für die Kanalisation zahlen muss.