Wie hoch ist die Hunde-Abgabe?
Die Hunde-Abgabe wird jedes Jahr angepasst. Die aktuellen Beträge sind:
- für den ersten Hund: 75 Euro
- für jeden weiteren Hund: 108 Euro
- für einen Listen-Hund: 270 Euro
In Feldkirch müssen Sie für Ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat eine Hunde-Abgabe zahlen. Die Hunde-Abgabe müssen Sie am 1. Jänner jedes Jahr für das ganze Jahr an die Stadt Feldkirch überweisen. (Paragraph 1 Hundeabgabe-Verordnung)
Die Hunde-Abgabe wird jedes Jahr angepasst. Die aktuellen Beträge sind:
Die Hunde-Abgabe wird jedes Jahr angepasst. Die aktuellen Beträge sind:
Die Hunde-Agabe ist jedes Jahr am 1. Jänner fällig.
Wichtig: Sie müssen die Hunde-Agabe für das ganze Jahr im Voraus bezahlen.
Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen? Dann können Sie den Antrag stellen, die schon bezahlte Hunde-Abgabe angerechnet zu bekommen.
Sie halten in Feldkirch einen Hund? Dann müssen Sie das innerhalb von einem Monat bei der Stadt Feldkirch (Abteilung Abgabenverwaltung) melden. Neugeborene Hunde müssen spätestens nach 3 Monaten gemeldet werden. Das gilt auch, wenn der Hund verkauft, weggelaufen oder verstorben ist.
Personen, die die Anmelde-Pflicht nicht erfüllen, machen sich einer Abgaben-Hinterziehung schuldig. Diese Personen werden bestraft.
Sie können Ihren Hund in der Abgabenverwaltung (Schmiedgasse 1-3) oder online an- und abmelden.
Sie brauchen für die Anmeldung folgende Informationen:
In Feldkirch bekommen Hunde seit 2023 keine Hunde-Marke mehr. Informationen zur Hundehalterin oder dem Hundehalter und ob die Hunde-Abgabe bezahlt wurde, werden über einen elektronischen Chip abgelesen. Alle Hunde müssen seit 1. Jänner 2010 einen solchen Chip haben.
Einige Hunde sind von der Abgabe befreit. Beispiele:
Sie müssen die Befreiung der Hunde-Abgabe schriftlich beantragen und nachweisen.
Für das Halten bestimmter Hunde-Rassen braucht es eine zusätzliche Genehmigung (Verordnung über das Halten von Kampfhunden, Landes-Sicherheitsgesetz).
Als Listen-Hunde gelten in Vorarlberg:
Die Stadt schreibt in Einzelfällen und bei Listen-Hunden Maulkorb, Leinen-Zwang und/oder Verwahrungs-Auflagen vor.
Sie haben Anspruch auf den Heizkosten-Zuschuss? Dann können Sie eine Ermäßigung (37,50 Euro) für einen Hund beantragen. Das gilt aber nicht für Listen-Hunde.
Die Stadt Feldkirch fördert Hunde-Kurse in Form von Feldkirch Einkaufs-Gutscheinen in Höhe von 40 Euro. Die Förderung gilt nicht für Listen-Hunde. Die Förderung kann nur für einen Hund einmalig in Anspruch genommen werden.
Gegen Vorlage der aktuellen Hunde-Vorschreibung bekommen Sie für das laufende Kalender-Jahr Hunde-Kot-Säckchen im Rathaus (Bürger:innenservice) oder beim Altstoffsammelzentrum.