Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung kann bis zu 60 Prozent betragen. Die Höhe wird aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet. Das Brutto-Einkommen geteilt durch den Familien-Faktor ergibt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.
Kinder, Schüler:innen und Lehrlinge können einen Antrag auf Familien-Ermäßigung stellen, wenn ihre Eltern in Feldkirch wohnen.
Die Höhe der Förderung kann bis zu 60 Prozent betragen. Die Höhe wird aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet. Das Brutto-Einkommen geteilt durch den Familien-Faktor ergibt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.
Für den Antrag brauchen Sie:
Grundlage für die Berechnung der Ermäßigung ist das monatliche Brutto-Einkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern lebenden Eltern (Partnergemeinschaft).
Der Antrag muss bis zum 15. Oktober des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden.