Der Heizkosten-Zuschuss kann vom 14. Oktober 2024 bis zum 21. Februar 2025 online oder persönlich im Rathaus beantragt werden. Termine für die persönliche Antragsstellung können ab sofort vereinbart werden. Termin-Vereinbarungen sowie Informationen gibt es telefonisch unter: +43 5522 304-1233; +43 5522 304-1242; oder +43 5522 304-1232 und über E-Mail an heizkostenzuschuss@feldkirch.at. Termine können auch über das Online-Formular gebucht werden.

Der Auszahlungsbetrag des Heizkosten-Zuschusses beträgt 330 Euro (variiert je nach persönlicher Situation). Die Erhöhung des Zuschusses durch die Stadt Feldkirch in der Höhe von 50 Euro wird auch dieses Jahr wieder gewährt.

Auszahlung

Der Betrag kann nicht in bar ausbezahlt, sondern lediglich auf das bekanntgegebene Bankkonto überwiesen werden. Auf Sparkonten kann der Zuschuss nicht überwiesen werden. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.

Einkommensgrenzen

Die (netto) Einkommensgrenze für den vollen Auszahlungsbetrag von 330 Euro beträgt dieses Jahr für eine alleinstehende Person 1.410 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit einem Kind oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Personen gilt die Einkommensgrenze 1.900 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 440 Euro. Man kann mit seinem Einkommen bis zu 250 Euro über der Einkommensgrenze liegen, jedoch vermindert sich somit der Auszahlungsbetrag individuell.

  • 1-Personen-Haushalt: 1.410 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 1.920 Euro
  • 3-Personen-Haushalt: 2.360 Euro
  • 4-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
  • 5-Personen-Haushalt: 3.240 Euro
  • 6-Personen-Haushalt: 3.680 Euro
  • 7-Personen-Haushalt: 4.120 Euro