Auszahlung
Der Betrag kann nicht in bar ausbezahlt, sondern lediglich auf das bekanntgegebene Bankkonto überwiesen werden. Auf Sparkonten kann der Zuschuss nicht überwiesen werden. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.