Der Heizkosten-Zuschuss ist ein einmaliger Zuschuss zu den Heiz-Kosten. Anträge für den Heizkosten-Zuschuss können Sie immer von Oktober bis Februar des nächsten Jahres online oder direkt im Rathaus einreichen. 

Auszahlung

Der Betrag kann nicht in bar ausbezahlt, sondern lediglich auf das bekanntgegebene Bankkonto überwiesen werden. Auf Sparkonten kann der Zuschuss nicht überwiesen werden. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.

Einkommensgrenzen

Die (netto) Einkommensgrenze für den vollen Auszahlungsbetrag von 250 Euro beträgt dieses Jahr für eine alleinstehende Person 1.410 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit einem Kind oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Personen gilt die Einkommensgrenze 1.920 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 440 Euro. Zudem gibt es auch in diesem Jahr eine Einschleifregelung, mit der Personen, die bis zu 200 Euro über der Einkommensgrenze liegen, einen verminderten Heizkostenzuschuss erhalten.

  • 1-Personen-Haushalt: 1.410 Euro (Einschleifregelung: 1.610 Euro)
  • 2-Personen-Haushalt: 1.920 Euro (Einschleifregelung: 2.120 Euro)
  • 3-Personen-Haushalt: 2.360 Euro (Einschleifregelung: 2.560 Euro)
  • 4-Personen-Haushalt: 2.800 Euro (Einschleifregelung: 3.000 Euro)
  • 5-Personen-Haushalt: 3.240 Euro (Einschleifregelung: 3.440 Euro)
  • 6-Personen-Haushalt: 3.680 Euro (Einschleifregelung: 3.880 Euro)
  • 7-Personen-Haushalt: 4.120 Euro (Einschleifregelung: 4.320 Euro)