Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 25 Prozent der Errichtungs-Kosten (höchstens 1.500 Euro). Die maximale Förder-Höhe erhöht sich auf 2.000 Euro, wenn die Fassaden-Begrünung an den öffentlichen Straßenraum oder an andere öffentlich zugängliche Flächen grenzt.