Die Stadt Feldkirch unterstützt den Kauf von bestimmten Fahrrädern oder Fahrrad-Anhängern:

  • Kinder-Anhänger
  • Lasten-Anhänger
  • Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad
  • Fahrrad-Trolley
  • Spezial-Fahrrad
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung hängt vom gekauften Objekt und dem Ort des Geschäftes ab.

  • Kinder-Anhänger: 
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 150 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 75 Euro)
  • Lasten-Anhänger
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 100 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 50 Euro)
  • Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad
    • 300 Euro
  • Fahrrad-Trolley
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 100 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 50 Euro)
  • Spezial-Fahrrad
    • höchstens 10 Prozent des Kauf-Preises
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger
    • höchstens 10 Prozent des Kauf-Preises

Anforderungen

  • Der Förderungswerber:in hat zum Zeitpunkt des Kaufes den Hauptwohnsitz in Feldkirch.
  • Der Kauf der Kinder- und Lastenanhänger sowie der Fahrrad-Trolleys muss bei einem ortsansässigen Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service in Feldkirch anbietet. Erfolgt der Kauf bei einem nicht ortsansässigen, Vorarlberger Betrieb (welcher auch einen Service anbietet), da das gewünschte Modell im Feldkircher Fachhandel nachweislich nicht verfügbar ist, sind die genannten, reduzierten Prozent- bzw. Absolutbeiträge anzuwenden.
  • Der Kauf der (E)-Lastenfahrräder muss bei einem Vorarlberger Betrieb erfolgen, der auch einen Service anbietet.
  • Der Kauf von Spezialfahrrädern muss bei einem Betrieb in Österreich erfolgen. Der Service des Gefährts hat bei einem namhaft zu machenden ortsansässigen Betrieb zu erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Neuankäufe.
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) oder ein Lastenfahrrad gefördert. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
  • Sämtliche Fördergegenstände dürfen ausschließlich von den im Haushalt lebenden Personen für eigene Zwecke genutzt werden.
  • Die Fahrrad-Trolley-Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und technisch derart ausgestattet sein bzw. angeboten werden, dass sie für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind.
  • Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb sowie einer fixen Transportfläche ausgestattet sein. Diese Transportfläche muss mindestens eine Zuladung von 80 kg aufnehmen können.
  • Sämtliche geförderten Gefährte müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.