• Graf Hugo
  • Stadt Feldkirch
  • 80 %
  • ab sofort

Arbeiten Sie gerne mit Jugendlichen und möchten Sie sie auf ihrem Weg begleiten? Haben Sie Freude daran, kreative Projekte in den Bereichen Jugendkultur und Prävention zu planen und umzusetzen? Interessieren Sie sich für Öffentlichkeitsarbeit und haben Sie ein Talent für die Organisation von Förderanträgen?

Dann haben wir in der Offenen Jugendarbeit Feldkirch eine tolle Stelle für Sie!

Bewerben Sie sich bei uns als Mitarbeiter:in für die Projektkoordination und Jugendkulturarbeit in der Abteilung Jugend, Ehrenamt und Integration. Ab sofort freuen wir uns auf Ihre tatkräftige Unterstützung im Jugendhaus Graf Hugo, befristet auf die Dauer einer Karenz, mit einem Beschäftigungsausmaß von 80 %.

Ihre Aufgaben

  • Planung, Umsetzung und Dokumentation von öffentlichen Auftritten sowie Projekten im Bereich Jugendkultur und Prävention
  • Koordination von diversen Projekten
  • Bericht- und Förderwesen sowie Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit im Offenen Betrieb sowie in der Mobilen Jugendarbeit

Unsere Anforderungen

  • Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit oder Jugendarbeit
  • Erfahrung in der Abwicklung von Projekten und im Förderwesen von Vorteil
  • MS-Office und Social-Media-Kenntnisse
  • Freude an der Arbeit mit Jugendlichen sowie ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (Wochenend- und Abenddienste, Dienstag bis Samstag)

Benefits

  • Abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Möglichkeit eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
  • Mitarbeiterevents und Vergünstigungen
  • Sicherer Arbeitsplatz

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Detaillierte Auskünfte über die Art der Aufgaben und Tätigkeiten erteilt Ihnen gerne Frau Martina Gallaun (Tel. +43 5522 304-1289). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Die Stelle ist in der Gehaltsklasse 8 eingereiht. Bei Nachweis der erforderlichen Ausbildung und einschlägigen Berufserfahrung beträgt das Mindestgehalt 3.152,92 € brutto auf Vollzeitbasis. Das Gehalt kann sich nach den Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes über die Anrechnung von besonders geeigneter Berufserfahrung erhöhen.

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