Personalvertretung
Die Personalvertretung ist dazu berufen, im Rahmen der Gesetze die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Dienstnehmer der Gemeinde, die sich im Dienststand befinden, zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Die Personalvertretung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie hat ihre Aufgaben in eigener Verantwortung und frei von Weisungen zu besorgen. Der Landesregierung kommt der Personalvertretung gegenüber ein Aufsichtsrecht zu.
Die Personalvertretung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Feldkirch alle vier Jahre neu gewählt. Die gewählten Personalvertreterinnen und Personalvertreter wählen aus ihren Reihen dann eine Obfrau bzw. einen Obmann mit der Aufgabe, die Personalvertretung zu führen und nach außen zu vertreten.