Brandgefahr: Feuerverbot in Waldgebieten
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Die anhaltende Hitze und Trockenheit erhöhen derzeit die Waldbrandgefahr. Deshalb gilt in allen Waldgebieten des Bezirks Feldkirch sowie in deren Gefährdungsbereichen, etwa auf Wiesen oder Freiflächen im Nahbereich des Waldes, bis auf Weiteres ein Feuer- und Rauchverbot.
Verboten sind nicht nur Lager- oder Grillfeuer, sondern auch das Verbrennen von Astmaterial oder anderen Gartenabfällen im Nahbereich des Waldes. Schon kleine Funken oder weggeworfene Zigaretten können derzeit einen Brand auslösen. Verstöße gegen die Waldbrandverordnung werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
Die Stadt Feldkirch ersucht die Bevölkerung, besonders vorsichtig zu sein und auch außerhalb der betroffenen Bereiche sorgsam mit offenem Feuer umzugehen. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, sollte umgehend den Feuerwehr-Notruf 122 verständigen.
