Soziale Vereine und Institutionen Förderung

Verein / Institution
Kontaktadresse des Vereins/der Institution
Kontaktperson
Informationen über den Verein/die Institution
Begründung der Förderung
Bankverbindung

Hinweis
Für Förderungsansuchen, die den Betrag von € 1.500,00 übersteigen ist eine Bestätigung des jeweiligen Bankinstitutes vorzulegen, dass es sich um ein legitimiertes Konto der anstragstellenden Person oder Institution handelt. Für einmalige Förderungen bis zu einer Höhe von € 1.500,00 ist die "Eigenlegitimation" des Kontos durch den Förderungswerber, mit einer Zustimmung zur allfälligen Überprüfung beim Bankinstitut durch den Fördergeber, ausreichend. Erforderliche Unterlagen müssen entweder per eMail an den Bügerservice gesendet oder persönlich abgegeben werden.

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Datenschutz

Mit einem gelben Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben und müssen somit ausgefüllt werden.
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