Hinweis
Für Förderungsansuchen, die den Betrag von € 1.500,00 übersteigen ist eine Bestätigung des jeweiligen Bankinstitutes vorzulegen, dass es sich um ein legitimiertes Konto der anstragstellenden Person oder Institution handelt. Für einmalige Förderungen bis zu einer Höhe von € 1.500,00 ist die "Eigenlegitimation" des Kontos durch den Förderungswerber, mit einer Zustimmung zur allfälligen Überprüfung beim Bankinstitut durch den Fördergeber, ausreichend. Erforderliche Unterlagen müssen entweder per eMail an den Bügerservice gesendet oder persönlich abgegeben werden.