Natura 2000 Gebiet Bangs-Matschels

Die Naturschutzgebiete Bangser Ried und Matschels sind ganz besondere Natur-Juwele: In ihren Feuchtwiesen und Auwäldern lebt eine erstaunliche Fülle an Pflanzen und Tieren. Manche seltene Art hat hier ihr letztes Refugium in weitem Umkreis.

Das Gebiet ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt für Millionen Sibirischer Schwertlilien, die im Frühsommer viele Feuchtwiesen in ein blaues Blütenmeer verwandeln. Aber nicht alle botanischen Kostbarkeiten sind so auffällig wie die Schwertlilien. Über 10 verschiedene Arten an Knabenkräutern und zahlreiche seltene Sauergräser führen ein verborgenes Dasein in den naturnah bewirtschafteten Wiesen. Auch die Tierwelt ist in einer enormen Vielfalt und mit zahlreichen seltenen Arten vertreten. Mit dem Moorwiesen-Vögelchen lebt hier ein bedrohter Schmetterling, der in Österreich nur noch ein zweites Vorkommen hat. Den weltweit bedrohten Wachtelkönig haben nur die wenigsten je zu Gesicht bekommen. Er brütet versteckt in den Feuchtwiesen, wo er leichter zu hören als zu sehen ist.

Regeln

Um die wertvolle Tier- und Pflanzen-Welt zu erhalten, bitten wir alle Besucher:innen des Gebiets, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Natur-Beobachtung: Mit einem Fernglas können Sie die Tierwelt des Schutz-Gebietes von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei die Tiere  zu stören.
  • Abfälle und Lärm vermeiden: Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der die Tierwelt beunruhigt. 
  • Keine Blumen pflücken:  Damit sich alle Besucher:innen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder andere Pflanzenteile entnehmen. 
  • Streuewiesen nicht betreten: Streuewiesen dürfen in der Zeit von 15. März bis 1. September (bzw. bis zur Mahd) nicht betreten werden. 
  • Wegegebot einhalten: Bleiben Sie das ganze Jahr auf den befestigten Wegen. 
  • Leinenpflicht für Hunde: Hunde müssen ausnahmslos an der kurzen Leine (höchstens 1,5 Meter) geführt werden. Frei laufende Hunde beunruhigen Wiesenbrüter und andere Wildtiere. 

Die Bestimmungen dienen besonders auch dem Schutz jener seltenen Arten, die wir als Spaziergänger kaum zu Gesicht bekommen. Damit tragen wir dazu bei, diese beeindruckende Landschaft als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere und nicht zuletzt auch als naturnahes Erholungsgebiet für uns alle zu erhalten.

Artikel-Serie

Artenreiche Riedwiesen

Gefährdete Wiesenbrüter

Frühjahrsblüte

Neue Biotope für Gelbbauchunke

Nicht heimische Pflanzenarten

Brachflächen für den Artenschutz

Moorlandschaften

Gehölzpflege

Wildtiere im Winter

Rückkehr der Biber