Heckenschnitt ist Anrainer:innenpflicht
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Kategorie:Aktuell
Dazu sind Hecken und Sträucher bis an die Grundgrenze zurück zu schneiden (StVO § 91). Was vielen nicht bewusst ist: Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haften die Liegenschaftseigentümer:innen. Das kann ein teures Problem werden.
Geschnitten werden muss alles auf den Gehsteig, den Radweg oder in den Straßenraum ragende Grün oder Geäst. Die Grundgrenze gilt als Schnittgrenze. Von Laub oder Blattwerk darf darüber hinaus die Sicht auf den Straßenverlauf, etwa im Kurvenbereich, nicht beeinträchtigt werden. Überdies müssen Verkehrszeichen, Ampeln und die Straßenbeleuchtung freigehalten werden.
Das Wichtigste
- Grundgrenze ist Schnittgrenze
- Fahrbahnrand, Bankett, Gehsteig bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 Metern freihalten
- Fahrbahn bis zu einer Höhe von mindestens 4,5 Metern freihalten
- Verkehrszeichen, Ampeln und die Straßenbeleuchtung freihalten
- Tipp: Bei Hecken-Neupflanzungen sollte auf genügend Abstand zum Straßenraum geachtet werden