Fahrradstraßen Feldkirch Das Auto zu Gast
Fahrradstraßen Feldkirch
Am 20. September 2021 hat der Stadtrat der Stadt Feldkirch die Verordnungen zu den Fahrradstraßen "Churer Straße/Liechtensteiner Straße" und "Stadionstraße/Am Oberen Riegel/Gatterweg" beschlossen.
Auf Basis des Radverkehrskonzeptes wurde in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Büro Besch und Partner aus Feldkirch und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Gesamtkonzept für Fahrradstraßen in Feldkirch ausgearbeitet. Dieses sieht ein Netz aus mehreren Fahrradstraßen vor, die attraktive Radverbindungen abseits vielbefahrener Straßen ermöglichen.
Weshalb Fahrradstraßen?
Ziel der Umsetzung von Fahrradstraßen im Feldkircher Stadtgebiet ist es, für Radfahrer:innen ein schnelles und sicheres Vorankommen zu ermöglichen, ohne dabei den motorisierten Verkehr auszuschließen. Dadurch besteht die Möglichkeit, attraktive Rad-Schnellverbindungen einzurichten – auch dort, wo die Platzverhältnisse begrenzt sind.
Geltende Regeln auf Fahrradstraßen in Feldkirch
Auf einer Fahrradstraße sind Radfahrer:innen und Autofahrer:innen gemeinsam unterwegs. Die Durchfahrt ist für den motorisierten Individualverkehr gestattet, den Radfahrer:innen sind auf Fahrradstraßen aber besondere Privilegien eingeräumt:
- Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, so dass Radfahrer:innen nicht durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden können.
- Radfahrer:innen dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Sie dürfen dadurch aber den PKW-Verkehr nicht mutwillig behindern oder blockieren.
- Fußgänger:innen haben die gleichen Rechte wie auf anderen Straßen
Kennzeichnung von Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind als solche zu verordnen und müssen durch die entsprechenden Straßenverkehrszeichen ersichtlich gemacht werden. Dafür wird das Straßenverkehrszeichen "Fahrradstraße" bzw. "Fahrradstraße Ende" am Anfang und Ende, sowie bei Einmündungen von querenden Straßen angebracht. Bei einmündenden Sackgassen und Privatstraßen kann auf diese Kennzeichnung verzichtet werden.
Fahrradstraßen in Feldkirch werden außerdem durch großformatige Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
Fahrradstraßen in Feldkirch
In einem ersten Schritt (Testphase) werden in Feldkirch zwei Fahrradstraßen umgesetzt, diese sind die Fahrradstraße 1 "Churer Straße/Liechtensteiner Straße" in Feldkirch-Stadt und die Fahrradstraße 7 "Stadionstraße/Am Oberen Riegel/Gatterweg" in Feldkirch-Gisingen.
Fahrradstraße 1 "Churer Straße/Liechtensteiner Straße":
Dieser Abschnitt ist einer der wichtigsten Schnittstellen im Radroutennetz in Feldkirch. Über diese Achse, bzw. auch über die abzweigende Kapfschlucht erfolgt die Verbindung zwischen dem Stadtzentrum und den Ortsteilen Tisis, Tosters, Nofels und Gisingen sowie nach Liechtenstein. Mit dem Landeskrankenhaus Feldkirch ist auch einer der größten Arbeitgeber in der Region über diese Achse verbunden. Mehrere Schulen und Kindergärten erzeugen zusätzlich Radfrequenz.
Fahrradstraße 7 "Stadionstraße/Am Oberen Riegel/Gatterweg":
Dieser Abschnitt ist als "Landesradroute Alltag" klassifiziert und stellt eine wichtige Verbindung innerhalb Gisingens sowie nach Meiningen/Brederis dar. Mit dem Waldbad, mehreren Baggerseen sowie dem Waldstadion liegen mehrere Zielpunkte, welche insbesondere von Kindern und Jugendlichen benutzt werden an dieser Route, was die Bedeutung zusätzlich verstärkt. Weiters befinden sich ein Kindergarten (Bring- und Holverkehr mit Kiki/Lastenrädern) sowie das Schulzentrum Oberau (Schulwegachse) im Quartier.
Beide Fahrradstraßen werden begleitend evaluiert; nach Beendigung der einjährigen Testphase wird über mögliche Adaptierungen und Verbesserungen bzw. die konsequente Umsetzung weiterer Fahrradstraßen gem. Gesamtkonzept entschieden.
Bei Rückfragen zu den neuen Fahrradstraßen stehen die Mitarbeiter:innen der Abteilung Stadt- und Verkehrsplanung (stadtplanung(at)feldkirch(dot)at, 05522/304-1441) sowie die Stadtpolizei Feldkirch (polizei(at)feldkirch(dot)at, 05522/304-1222) gerne zur Verfügung.