Kinderbetreuung

Elementarpädagogik – vorschulische Bildung und Betreuung

Die vorschulische und institutionelle Bildung und Betreuung von Kindern ist in Vorarlberg im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und fördern, die Familien bei ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Hierfür stehen Familien verschiedene Bildungsmöglichkeiten und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung: Tageseltern, Kinderspielgruppen, Kleinkindgruppen oder Kindergartengruppen.

Bei Altersangaben zählt immer das Lebensalter am Stichtag 1. September für das darauf folgende Kinderbetreuungsjahr beziehungsweise Kindergartenjahr.

Die Stadt Feldkirch ist Trägerin von elementarpädagogischen Einrichtungen. Diese können von Kindern im Alter von 15 Monaten bis zum Schuleintritt besucht werden – vorausgesetzt ihr Hauptwohnsitz ist in Feldkirch. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an zeitgemäßen Standards und Qualitätsanforderungen. Eltern und Erziehungsberechtigte werden als Erziehungs- und Bildungspartner:innen wertgeschätzt und ernst genommen.

Mehrere Vereine und Betriebe führen ebenfalls elementarpädagogische Einrichtungen in Feldkirch und ergänzen so das vielfältige Angebot.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zu den Einrichtungen:

Kleinkindbetreuung Kindergärten

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Kinderbetreuungspersonal