Möglichkeiten für Arbeit und Beschäftigung
Dienstleistungsscheck
Der Dienstleistungsscheck ist Zahlungsmittel und Lohn für Menschen, die einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen – sofern die Entlohnung nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (zuzüglich Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungsanteil) liegt. Seit 1. April 2017 können auch Asylwerber:innen , die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (zum Beispiel Gartenarbeiten, Kinderbetreuung) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen.
Allgemeine Informationen Dienstleistungsscheck-Online
Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber:innen
Uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Asylwerber:innen erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens, wenn sie als Konventionsflüchtlinge anerkannt wurden bzw. "subsidiären Schutz" erhalten haben.
Folgende Möglichkeiten bieten sich Ihnen jedoch während des Verfahrens (mind. 3 Monate in Österreich):
- Entlohnung über den Dienstleistungsscheck (siehe Dienstleistungsscheck)
- Hilfstätigkeiten im Grundversorgungsquartier: Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen, fallen unter die Gewährung eines Anerkennungsbeitrags (€ 4,00 pro Stunde). Die Zuverdienstgrenze pro Person und Monat beträgt € 110,00.
- Gemeinnützige Tätigkeit: Die Stadt Feldkirch unterstützt Beschäftigungs- und Integrationsprojekte für Asylwerber:innen. Auf diesem Weg können erste Arbeitserfahrungen gesammelt sowie die im Sprachkurs erworbenen Deutschkenntnisse praktisch angewendet werden. Für diese Hilfstätigkeiten erhalten Asylwerber:innen einen Anerkennungsbeitrag von € 4,00 pro Stunde. Die Zuverdienstgrenze pro Person und Monat beträgt € 110,00.
- Projekt "Flüchtlinge(n) Helfen": Das Projekt "Flüchtlinge (n) Helfen" wurde im Jahr 2017 gestartet und ermöglicht die Unterstützung von Privatpersonen durch Übernahme gewisser Hilfstätigkeiten durch Asylwerber:innen. Asylwerber:innen stehen für die Durchführung der Hilfstätigkeiten die Gewährung eines Anerkennungsbeitrags von € 4,00 pro Stunde zu. Die Zuverdienstgrenze pro Person und Monat beträgt € 110,00.
- Selbständige Tätigkeit: 3 Monate nach der Zulassung zum Asylverfahren ist in freien Berufen (ohne Befähigungsnachweis) eine Firmengründung grundsätzlich möglich. Hier finden Sie eine Liste der freien Gewerbe (Stand: Jänner 2021).
Hier finden Sie nähere Informationen zur Beschäftigung von Asylwerber:innen des AMS.
Arbeitsmöglichkeiten für Bleibeberechtigte
Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Erste Anlaufstelle im Bezirk Feldkirch ist das AMS Feldkirch.