Ich bin seit xy nicht mehr Eigentümer der Liegenschaft xy, warum bekomme ich noch Grundsteuer-Vorschreibungen bzw. warum habe ich bis dato keine Rechnung bekommen?
Grundlage jeder Grundsteuer ist der vorangegangene Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Dort ist erfahrungsgemäß mit einer längeren Wartezeit zu rechnen. Wir können unsere Grundsteuervorschreibungen erst dann auf den neuen Eigentümer ändern, wenn uns eine entsprechende Mitteilung des Finanzamts vorliegt. Somit bleibt gemäß Grundsteuergesetz trotz Eigentumswechsel weiterhin der ehemalige Eigentümer steuerpflichtig. Seine Zahlungspflicht endet mit einem Einheitswertbescheid des Finanzamts, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der neue Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden (bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich).