Denkmalschutz

In Feldkirch gibt es 288 geschützte Objekte. Die meisten davon befinden sich in der Altstadt (Ensembleschutz). Feldkirch hat damit eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Baudenkmälern. Die mittelalterliche Altstadt, die 1995 unter Denkmalschutz gestellt worden ist, ist nicht nur kulturelles Erbe, sondern setzt bei den Eigentümern der betroffenen Objekte einen beträchtlichen Pflegeaufwand und bei den damit befassten Behörden einen hohen Betreuungsaufwand voraus.

Die Stadtplanungsabteilung beurteilt – zusammen mit dem Fachbeirat für architektonische und städtebauliche Gestaltung – Baueingaben in Hinblick auf ihre Auswirkung auf das historische Stadtbild und begleitet die Planung von öffentlichen Plätzen und Straßenräumen.

Altstadterhaltung kann im Einzelfall auch intensive Bauberatung (bis hin zur Betreuung von Gutachterverfahren oder Gestaltungswettbewerben) bedeuten, um eine anspruchsvolle und stadtbildverträgliche Neubauqualität im historischen Kontext sicherzustellen. Sollten Sie Umbau-, Anbau- oder Renovierungsabsichten an einem Altstadtgebäude haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Abteilung Stadtplanung und an das Bundesdenkmalamt, damit eine einvernehmliche Vorgangsweise beraten werden kann.

Die Stadt Feldkirch fördert die im Interesse der Gemeinschaft gelegene Erhaltung denkmalgeschützter Objekte. Diese Objekte sind all jene, die gemäß Denkmalschutzgesetz durch das Bundesdenkmalamt per Bescheid unter Schutz gestellt sind.

Weitere Informationen zur Förderung denkmalgeschützter Objekte

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