Gemeindevermittlungsamt

Gemeindevermittlungsämter haben die Aufgabe, vermittelnd zu wirken und Probleme im Gespräch zu lösen. Wo Regelungen in persönlichen, privaten oder nachbarlichen Dingen zu finden sind, beispielsweise bei Streitigkeiten in Grenzangelegenheiten, bei unterschiedlichen Auffassungen über Grunddienstbarkeiten oder bei Besitzstreitigkeiten usw. können die Gemeindevermittlungsämter angerufen werden. Aber auch für Sühneversuche in Ehrenbeleidigungsangelegenheiten oder Ehrenkränkungen sowie bei allgemeinen nachbarschaftlichen Streitigkeiten stehen die Gemeindevermittlungsämter für ein Schlichtungsgespräch zur Verfügung.

Die Gemeindevermittlungsämter sind berechtigt, wirksame Vergleiche zwischen Streitparteien zu schließen. Schlichtungsgespräche können aber nur dann stattfinden, wenn alle Streitparteien sich freiwillig für ein Gespräch zur Verfügung stellen.

Das Gemeindevermittlungsamt ist für die Stadt Feldkirch und die Gemeinde Göfis zuständig.

 

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