Gebrauchs-Erlaubnis Gemeindestraßen

Gebrauchs-Erlaubnis für Gemeindestraßen

Für Grabungsarbeiten für Erdleitungen (zum Beispiel Gas, Wasser, Strom) auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Straßen, Plätze, Gehsteige, Wege) brauchen Sie

Die Zustimmung des Straßenerhalters wird auch Gebrauchs-Erlaubnis genannt. Die Gebrauchs-Erlaubnis erlaubt die angesuchten Grabungsarbeiten und regelt die gesetzlichen und die technischen Grundlagen. 

Der Antrag auf Gebrauchs-Erlaubnis ist ein bis zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von der Bauleitung einzubringen.

Gebrauchs-Erlaubnis für Landesstraßen

Den Antrag auf Gebrauchs-Erlaubnis für Landesstraßen müssen Sie beim Land Vorarlberg einreichen.

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