Vergnügungssteuer (Land)

Die Stadt Feldkirch hebt im übertragenen Wirkungsbereich die Vergnügungssteuer für das Land Vorarlberg ein.

Abgabepflichtig ist das Aufstellen oder der Betrieb von Wettterminals und von Glücksspielgeräten. Die Höhe der Abgabe beträgt für jedes einzelne Wettterminal € 700,00 und für jedes einzelne Glücksspielgerät € 1.000,00 pro Monat und ist bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten.

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