Strafregisterbescheinigung
Informationen und Formulare zur Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine Verurteilungen enthält. Sie kann nur der betreffenden Person oder einer bevollmächtigten Person auf Antrag hin ausgestellt werden. Die Strafregisterbescheinigung kann in jeder Vorarlberger Gemeinde oder mittels Handy-Signatur online beantragt werden.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen mittels Handy-Signatur – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen.
Benötigte Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
- bei Antragstellung/Abholung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht
Bundesverwaltungsgebühren
- zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle, zum Beispiel Arbeitgeber oder Behörde: € 16,40
- ohne Angabe eines Verwendungszwecks: € 30,70
- zur Vorlage bei ehrenamtlicher Tätigkeit gegen Bestätigung der Institution: € 2,10
Die Gebühren sind sofort zu entrichten.
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