Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine Verurteilungen enthält. Sie kann nur der betreffenden Person oder einer bevollmächtigten Person auf Antrag hin ausgestellt werden. Die Strafregisterbescheinigung kann in jeder Vorarlberger Gemeinde beantragt werden. Anlaufstelle in Feldkirch ist das Bürgerservice im Rathaus.
Benötigte Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
- bei Antragstellung/Abholung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht
Bundesverwaltungsgebühren
- zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle, zum Beispiel Arbeitgeber oder Behörde: 16,40 Euro
- ohne Angabe eines Verwendungszwecks: 30,70 Euro
- zur Vorlage bei ehrenamtlicher Tätigkeit gegen Bestätigung der Institution: 2,10 Euro
Die Gebühren sind bar oder mittels Bankomatkarte zu entrichten.
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