Spiel- und Freiraumkonzept
Gemäß § 2 des Vorarlberger Spielraumgesetzes hat die Kommune für die Errichtung wie auch den Erhalt von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und Freiräumen zu sorgen. In einem Spielraumkonzept, das von der Gemeindevertretung zu beschließen ist, sind grundsätzliche Aussagen über diese Kinderspielplätze und Freiräume zu treffen (vgl. § 3 Abs. 1 lit a und b Spielraumgesetz).
Mit Hilfe des vorliegenden Spiel- und Freiraumkonzeptes 2020 als mittelfristiges, kommunales Planungsinstrument sollen die Feldkircherinnen und Feldkircher gut mit Spiel- und Freiräumen versorgt werden. Im Fokus des Konzeptes stehen Kinderspielplätze, ergänzend werden aber auch siedlungsumgebende Landschaftsräume, öffentliche Räume sowie bestehende Sport- und Freizeitangebote berücksichtigt, jedoch nicht im Detail behandelt.
Ausgehend vom Spielraumkonzept Feldkirch aus dem Jahr 2009 sowie auf Basis der bestehenden Spiel- und Freiräume, der erwarteten Bevölkerungsentwicklung Feldkirchs innerhalb der nächsten zehn Jahre und der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind im Spiel- und Freiraumkonzept Maßnahmen definiert, die kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um die Umsetzung neuer Spiel- und Freiräume. In die Planung dieser Spiel- und Freiräume werden die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer jeweils einbezogen.
Das vorliegende Spiel- und Freiraumkonzept 2020 wurde von der Stadtvertretung am 15.12.2020 einstimmig beschlossen.
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