Sperrstunde
Die gesetzliche Sperrzeit ist durch Verordnung des Landeshauptmannes geregelt. Danach müssen Gastgewerbebetriebe um 1 Uhr geschlossen werden. Gastgewerbebetriebe, die in der Betriebsart „Bar“ geführt werden, sind spätestens um 2 Uhr zu schließen.
Die Gemeinde kann unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine spätere Sperrstunde bewilligen. Diesbezügliche Anträge sind an die Stadtpolizei zu richten. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten wird längstens für ein Jahr erteilt und ist spätestens bis Ende November des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr zu beantragen.
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