Hundeabgabe
Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat im Gemeindegebiet von Feldkirch wird eine Hundeabgabe nach § 1 Abs. 1 Hundeabgabenverordnung erhoben. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Die Hundeabgabe ist im vollen Jahresbetrag am 1.1. des Kalenderjahres fällig.
Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) braucht es eine zusätzliche Bewilligung. Seit 1.1.2010 besteht für alle Hunde generelle Chip- und Registrierungspflicht.
Seit 1.1.2023 erfolgt die Registrierung der Feldkircher Hunde über den bereits vorhandenen, implantierten Mikrochip. Eine eigene Hundemarke aus Metall ist daher nicht mehr notwendig. Es werden somit keine physischen Hundemarken mehr ausgegeben.
Zudem wird absofort auch das Absolvieren von Hundekursen gefördert. Gefördert werden Hundekurse, welche nach dem 01.01.2023 bei einem Hundesportverein oder einem anderen gleichwertig qualifizierten Anbieter eines solchen Trainings absolviert wurden. Die Kursbestätigung muss auf den jeweiligen Hund lauten.
An- und Abmeldungen werden entgegengenommen
- beim Bürgerservice im Rathaus Feldkirch
- bei der Abgabenverwaltung im Rathaus Feldkirch
Online An- und Abmeldung Bewilligung zur Haltung eines Listenhundes Zur Hundekurs-Förderung
Gesetzliche Bestimmungen
- Landes-Sicherheitsgesetz, Halten von Tieren, Lärmstörungen Verordnung über das Halten von Kampfhunden Hundeabgabeverordnung und Hundeverordnung der Stadt Feldkirch Finanzausgleichsgesetz
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Datei:Bewilligung zur Haltung bestimmter Tiere(24 KB)
- Datei:Informationen zur Chip-Pflicht(226 KB)
- Datei:Tierschutzrechtliche Bestimmungen Hundehaltung(241 KB)
- Datei:Broschüre "Hunde sicher verstehen"(13 MB)
- Datei:Sichere Almen: Verhaltensregeln(2 MB)