Hausnummernzuteilung
Die Gemeinde muss alle bewohnbaren Gebäude mit einer Nummer bezeichnen. Aus diesem Grund muss am Objekt oder an der Grundstückseinfriedung in einheitlicher Form eine Tafel mit dieser Nummer gut sichtbar angebracht werden.
Die Neuzuteilung der Hausnummer erfolgt durch das Baurecht der Stadt Feldkirch. Bei einem Neubau erfolgt die Übergabe der Hausnummerntafel durch den jeweiligen Ortsvorsteher. Bei bestehenden Häusern können die Tafeln entweder im Bauamt der Stadt Feldkirch abgeholt oder per Post verschickt werden.
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