Grundteilung
Grundstücke können gemäß Raumplanungsgesetz auf Antrag geteilt werden. Diese Teilung bedarf einer Bewilligung des Stadtrates.
Für die Antragstellung auf Bewilligung ist eine Planurkunde oder Planskizze im Maßstab 1:1000 in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Allfällige Nachweise von Dienstbarkeiten (beispielsweise Geh- und Fahrrechte) sind beizulegen.
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