Gebrauchserlaubnis Gemeindestraßen
Grabungsarbeiten für Erdleitungen (z.B. Gas, Wasser, Strom) auf öffentlichem Grund - wie Straßen, Plätze, Gehsteige, Wege - erfordern neben einer behördlichen Bewilligung die Zustimmung des Straßenerhalters (Bauhof der Stadt Feldkirch).
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- Datei:Verpflichtungserklärung Straßenaufgrabung(1 MB)